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Nukleare Sicherheit

Kerntechnische Anlagen, Stilllegung, Sicherheit, Störfallmeldestelle, nukleare Unfälle

Nukleare Sicherheit

Vorbeugende Maßnahmen gegen Schäden durch Erdbeben

Alle deutschen Kernkraftwerke sollten Erdbeben unbeschädigt überstehen. Für diese Auslegung wurde eine Annahme getroffen, welche Art von Erdbeben das jeweilige Kraftwerk "aushalten" können musste, dieses wird als Bemessungserdbeben bezeichnet.

Die Gebäude und die technische Ausrüstung wurden darauf basierend so konstruiert und gebaut, dass die Anlage bei einem solchen Erdbeben sicher abgeschaltet werden kann und die dann weiterhin erforderliche Kühlung der Brennelemente gewährleistet ist. In einigen Fällen wurden die Anlagen auch noch nachträglich verbessert.

Bemessungserdbeben wurde individuell ermittelt

Das Bemessungserdbeben für die Auslegung einer kerntechnischen Anlage wurde während des Genehmigungsverfahrens für jeden Standort individuell ermittelt. Nach dem im kerntechnischen Regelwerk festgelegten Verfahren wurde das stärkste für den jeweiligen Standort im Umkreis von mindestens 200 Kilometern zu erwartende Erdbeben bestimmt.

Systematische Auswertungen von Erdbeben-Beobachtungen in der Standortregion seit dem Jahre 800 nach Christus bildeten die Basis. Zusätzlich zog man geologische Erkenntnisse über seismische Veränderungen heran. Da die Annahmen zur Ermittlung des Bemessungserdbebens mit Unsicherheiten behaftet sind, wurden Sicherheitszuschläge gemacht, um eine Unterschätzung zu vermeiden. Auf diese Weise wurde ein Bemessungserdbeben bestimmt, von dem angenommen wird, dass es durchschnittlich einmal alle 100.000 Jahre eintritt.

Da im Oberrheingraben beispielsweise mit stärkeren Erdbeben gerechnet werden muss als in der norddeutschen Tiefebene, mussten die dortigen Kernkraftwerke auch stärkere Erdbeben "aushalten" können.

Stand: 01.08.2023