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Genehmigung und Aufsicht
Mensch und Umwelt zu schützen, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Dies gilt auch in Bezug auf mögliche Gefahren beim Betrieb und der Stilllegung von Anlagen im Bereich der Kerntechnik. Dazu zählen u.a. Kernkraftwerke, Forschungsreaktoren, Brennelementfertigungs- und Urananreicherungsanlagen.
Kerntechnische Anlagen zur Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung und Spaltung von Kernbrennstoffen müssen daher für ihre Errichtung, ihren Betrieb und auch ihre Stilllegung einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren unterzogen werden und unterliegen dauerhaft der staatlichen Aufsicht.
Genehmigung kerntechnischer Anlagen
Das Atomgesetz (AtG) legt fest, dass für diese kerntechnischen Anlagen in Deutschland eine Genehmigung erforderlich ist für:
- die Errichtung,
- den Besitz,
- den Betrieb,
- wesentliche Änderungen sowie
- die Stilllegung.
Dabei muss insbesondere nachgewiesen werden, dass die
"nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist".
Gemäß der gültigen atomrechtlichen Gesetzeslage ist die Errichtung und der Betrieb bzw. die Wiederinbetriebnahme einer kerntechnischen Anlage zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität in Deutschland nicht genehmigungsfähig.
Die geforderten Sicherheitsvorkehrungen dienen dem grundlegenden Ziel, Mensch und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung zu schützen. Auch Betriebsstörungen und sogenannte Auslegungsstörfälle müssen von allen Anlagen so beherrscht werden, dass keine Schäden in der Umgebung zu befürchten sind. Selbst für mögliche katastrophale Auswirkungen - bei zwar als sehr unwahrscheinlich eingestuften Ereignissen - müssen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.
Aufsicht über kerntechnische Anlagen - Überwachung der Sicherheit
Während der gesamten Lebensdauer unterliegen kerntechnische Anlagen einer staatlichen Aufsicht. Dies gilt von der Errichtung der Anlage bis einschließlich deren Stilllegung. Für die Aufsicht und damit die Überwachung der Sicherheit der Anlagen ist das jeweilige Bundesland verantwortlich, in dem sich die Anlage befindet. In jedem Bundesland gibt es daher eine für die Atomaufsicht zuständige Landesbehörde.
Die Sicherheitsanforderungen an kerntechnische Anlagen sind in Deutschland in einschlägigen Vorschriften und Regelungen festgeschrieben. Sie alle fügen sich ein in eine hierarchisch strukturierte Pyramide, die sogenannte Kerntechnische Regelpyramide.
Weitere Informationen zu dem Genehmigungs- und Aufsichtssystem und den rechtlichen Grundlagen in Deutschland finden Sie im Informationsportal "Sicherheit in der Kerntechnik" von Bund und Ländern.
Stand: 01.11.2023