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Nukleare Sicherheit

Kerntechnische Anlagen, Stilllegung, Sicherheit, Störfallmeldestelle, nukleare Unfälle

Nukleare Sicherheit

Laufzeiten und Elektrizitätsmengen deutscher Atomkraftwerke

  • Das Atomgesetz legte seit 2011 für jedes Atomkraftwerk einen Abschalttermin fest.
  • Mit der 19. AtG-Novelle vom 04. Dezember 2022 wurde das Abschaltdatum für die drei letzten laufenden Atomkraftwerke (AKW) - Emsland, Isar 2, Neckarwestheim 2 - um wenige Monate verschoben.
  • Am 15. April 2023 wurden diese AKW endgültig abgeschaltet.
  • Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) dokumentiert und veröffentlicht die Elektrizitätsmengen der Atomkraftwerke im Bundesanzeiger. Die Jahresmeldung 2022 ist hier abrufbar.

Kernkraftwerk Emsland Kernkraftwerk EmslandKernkraftwerk Emsland

Beendigung der Laufzeiten

Die letzten drei Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 sind am 15.04.2023 außer Betrieb gegangen. Zuvor war mit der 19. AtG-Novelle vom 04.12.2022 ihre bis zum 31.12.2022 laufende Berechtigung zum Leistungsbetrieb bis zum 15.04.2023 verlängert worden, unabhängig von den bis dahin erzeugten Elektrizitätsmengen oder Elektrizitätsmengenübertragungen.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) dokumentiert und veröffentlicht die Elektrizitätsmengen. Die Jahresmeldung 2022 wurde am 17.04.2023 im Bundesanzeiger (BAnz AT 17.04.2023 B4) veröffentlicht.

Elektrizitätsmengen, Laufzeiten und Abschalttermine

Bereits im Juni 2001 hatten die Bundesregierung und die Energieversorgungsunternehmen für jedes Atomkraftwerk eine bestimmte Elektrizitätsmenge vereinbart, die die einzelne Anlage mit Bezugsdatum zum 1. Januar 2000 noch produzieren durfte (sog. Konsensvereinbarung). Diese ergab für jedes Atomkraftwerk eine Betriebszeit von ungefähr 32 Jahren und wurde im April 2002 im Atomgesetz festgelegt.

2010 beschloss die Bundesregierung, die Laufzeit der Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 den Leistungsbetrieb aufnahmen, um 8 Jahre beziehungsweise die Laufzeit der jüngeren Atomkraftwerke um 14 Jahre zu verlängern. Entsprechend wies das im Dezember 2010 geänderte Atomgesetz den einzelnen Atomkraftwerken zusätzliche Elektrizitätsmengen zu.

Auf Grund des Reaktorunfalls in Fukushima Daiichi, Japan, am 11. März 2011 beschloss die Bundesregierung, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Elektrizitätserzeugung neu zu bewerten und als Folge daraus so schnell wie möglich zu beenden. Das daraufhin im August 2011 geänderte Atomgesetz enthielt wieder ausschließlich die bereits in dem früheren Atomgesetz vom April 2002 festgeschriebenen Elektrizitätsmengen für jedes einzelne Atomkraftwerk. Die im Dezember 2010 festgelegte Laufzeitverlängerung wurde rückgängig gemacht und die zusätzlichen Elektrizitätsmengen gestrichen. Darüber hinaus wurde für jedes Atomkraftwerk ein konkretes Datum als Laufzeitende festgelegt.

Unabhängig vom konkreten spätesten Abschalttermin durfte jedes Atomkraftwerk gemäß Atomgesetz nur die ihm individuell zugeordnete Elektrizitätsmenge erzeugen. Diese Elektrizitätsmenge wurde alternativ oft als „Reststrommenge“ bezeichnet. Mit der Produktion der in der Spalte 2 der Anlage 3 zu § 7 Absatz 1a des Atomgesetzes jeweils festgelegten Elektrizitätsmenge, erlosch die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Gemäß Atomgesetz war es möglich, Elektrizitätsmengen von einem auf ein anderes AKW zu übertragen.

Mit der 19. AtG-Novelle vom 04.12.2022 wurde die bis zum 31.12.2022 laufende Berechtigung zum Leistungsbetrieb der letzten drei Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 bis zum 15.04.2023 verlängert. Diese Verlängerung war unabhängig von den erzeugten Elektrizitätsmengen oder Elektrizitätsmengenübertragungen.

Am 15. April 2023 wurden die letzten drei deutschen Atomkraftwerke endgültig abgeschaltet.

Dokumentation und Veröffentlichung der Elektrizitätsmengen

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist für die Dokumentation und Veröffentlichung der Elektrizitätsmengen der Atomkraftwerke im Bundesanzeiger verantwortlich.
Die Messung und anschließende Meldung der in deutschen Atomkraftwerken erzeugten Elektrizitätsmengen erfolgte monatlich durch die Energieversorgungsunternehmen an das BASE. Die Prüfung der Messgeräte wurde im Auftrag der Energieversorger durch unabhängige Sachverständige durchgeführt. Wirtschaftsprüfer bescheinigten die Korrektheit der gemeldeten Daten.

Jahresmeldung

Die in einem Kalenderjahr erzeugten und übertragenen Elektrizitätsmengen sowie die sich daraus ergebenden verbleibenden Elektrizitätsmengen gibt das BASE gemäß Atomgesetz im Bundesanzeiger bekannt.

Die aktuelle Jahresmeldung 2022 kann hier abgerufen werden.

Stand: 20.04.2023