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Kerntechnische Anlagen
Der Begriff „kerntechnische Anlagen“ ist im Atomgesetz geregelt. Zu den kerntechnischen Anlagen zählen Kernkraftwerke zur Erzeugung von Elektrizität, Forschungsreaktoren zur Erzeugung von freien Neutronen zu Forschungszwecken oder zur Herstellung bestimmter radioaktiver Nuklide sowie Anlagen der Kernbrennstoffver- und -entsorgung.