-
BASE
Unternavigationspunkte
BASE
- Das Bundesamt
- BASE-Laboratorium
- Ausschreibungen
- Gesetze und Regelungen
- Häufig genutzte Rechtsvorschriften
- Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
- Aktuelle Änderungen
- 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht
- 1B - Weiteres Recht
- 1C - Transportrecht
- 1D - Bilaterale Vereinbarungen
- 1E - Multilaterale Vereinbarungen
- 1F - Recht der EU
- 2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- 3 Bekanntmachungen des BMUV
- 4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
- 5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
- 6 Wichtige Gremien
- Anhang zum RS-Handbuch
- A.1 Englische Übersetzungen des Regelwerkes
- Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition (in Überarbeitung)
- Reden und Interviews
- BASE-Themen im Bundestag
-
Themen
Unternavigationspunkte
Themen
Nukleare Sicherheit
- Überblick: Nukleare Sicherheit
- Atomausstieg
- Nutzung der Kernenergie
- Außerbetriebnahme / Stilllegung
- Sicherheit
- Störfallmeldestelle
- Nukleare Unfälle
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Nukleare Sicherheit
Der Deutsche Bundestag beschloss 2011 mit breiter Mehrheit den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung. Die letzten Reaktoren sollten ihren Betrieb demnach bis zum 31.12.2022 einstellen. Aufgrund der Energiekrise stimmte der Bundestag am 11.11.2022 für die Änderung des Atomgesetzes: Dadurch konnten die drei damals noch laufenden deutschen Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland in einem befristeten Streckbetrieb weiterbetrieben werden. Am 15. April 2023 sind sie abgeschaltet worden. Aber auch nach dem Ende des Betriebes und für die anschließenden Jahre der Stilllegung besitzen diese Anlagen ein Gefahrenpotential und erfordern daher für den gesamten Zeitraum ein hohes Sicherheitsniveau.
Das BASE berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Fragen der kerntechnischen Sicherheit. Es ist zu diesem Zweck u.a. über nationale und internationale Gremien in der Fachwelt vernetzt. Zudem begleitet es Forschungsvorhaben zur nuklearen Sicherheit und leistet so Beiträge zur Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik. Ziel der Arbeit ist es, dass kerntechnische Anlagen und Endlager sicher betrieben und stillgelegt werden, um Mensch und Umwelt bestmöglich vor radioaktiver Strahlung zu schützen.
Erfassung von meldepflichtigen Ereignissen in kerntechnischen Anlagen
Das BASE ist die zentrale Erfassungsstelle des Bundes für meldepflichtige Ereignisse in Atomkraftwerken und sonstigen kerntechnischen Einrichtungen. Hierfür betreibt das BASE die sogenannte Störfallmeldestelle. Meldepflichtige Ereignisse werden vom Anlagenbetreiber zunächst der jeweils zuständigen Landesbehörde gemeldet und anschließend von dieser an das BMUV sowie parallel dazu an die Störfallmeldestelle im BASE und an die GRS weitergegeben. Ziel des behördlichen Meldeverfahrens ist es, den Sicherheitsstatus der Anlagen zu überwachen. Erkenntnisse, die aus den gemeldeten Ereignissen gewonnen werden, sollen zudem die Sicherheit der kerntechnischen Anlagen verbessern.
Aufgabe der Störfallmeldestelle ist es, alle Ereignisse, die in Atomkraftwerken oder in sonstigen kerntechnischen Einrichtungen auftreten, zu erfassen, zu dokumentieren und für das BMUV auszuwerten. Die monatlichen und jährlichen Berichte sind öffentlich und im Internet abrufbar.
Fachliche Vernetzung über nationale und internationale Gremien
Der regelmäßige Austausch über nationale und internationale Gremien hat einen hohen Stellenwert für den Kompetenzerhalt und die Weiterentwicklung der nuklearen Sicherheit. Das BASE ist daher auf nationaler und internationaler Ebene in verschiedenen Gremien zu Fragen der nuklearen Sicherheit vertreten, z. B. bei der IAEO, der OECD/NEA, in Fachausschüssen des Länderausschusses für Atomkernenergie, in Ausschüssen der RSK und ESK, im KTA usw. Die wesentlichen Aufgaben dieser Gremienarbeit sind die Mitwirkung bei der Entwicklung nationaler und internationaler kerntechnischer Regelungen und Normen, der Austausch von Betriebserfahrungen und die Erfüllung internationaler Verpflichtungen.