-
BASE
Unternavigationspunkte
BASE
- Das Bundesamt
- BASE-Laboratorium
- Ausschreibungen
- Gesetze und Regelungen
- Häufig genutzte Rechtsvorschriften
- Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
- Aktuelle Änderungen
- 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht
- 1B - Weiteres Recht
- 1C - Transportrecht
- 1D - Bilaterale Vereinbarungen
- 1E - Multilaterale Vereinbarungen
- 1F - Recht der EU
- 2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- 3 Bekanntmachungen des BMUV
- 4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
- 5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
- 6 Wichtige Gremien
- Anhang zum RS-Handbuch
- A.1 Englische Übersetzungen des Regelwerkes
- Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition (in Überarbeitung)
- Reden und Interviews
- BASE-Themen im Bundestag
-
Themen
Unternavigationspunkte
Themen
Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Aufgaben des BASE
Es ist unter anderem Aufgabe des BASE, die Sicherheit im Umgang mit radioaktiven Abfällen in Deutschland zu gewährleisten und damit zur Vollendung des Atomausstiegs beizutragen. Das BASE überprüft, ob die strengen Sicherheitsanforderungen bei der Zwischen- und Endlagerung eingehalten werden. Das BASE achtet darauf, dass der Suchprozess für die Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle im Sinne des Gesetzes umgesetzt und die Öffentlichkeit umfassend beteiligt wird.