-
BASE
Unternavigationspunkte
BASE
- Das Bundesamt
- BASE-Laboratorium
- Ausschreibungen
- Gesetze und Regelungen
- Häufig genutzte Rechtsvorschriften
- Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
- Aktuelle Änderungen
- 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht
- 1B - Weiteres Recht
- 1C - Transportrecht
- 1D - Bilaterale Vereinbarungen
- 1E - Multilaterale Vereinbarungen
- 1F - Recht der EU
- 2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- 3 Bekanntmachungen des BMUV
- 4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
- 5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
- 6 Wichtige Gremien
- Anhang zum RS-Handbuch
- A.1 Englische Übersetzungen des Regelwerkes
- Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition (in Überarbeitung)
- Reden und Interviews
- BASE-Themen im Bundestag
-
Themen
Unternavigationspunkte
Themen
Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Ansätze und Methoden des Nuclear Cultural Heritage und ihre Anwendbarkeit im Kontext des Standortauswahlverfahrens (NuCultAge)
Förderkennzeichen | 4723F90101 |
Projektzeitraum | 03.2023 - 02.2025 |
Bewilligte Summe | 495.000 € |
Ausführende Stelle | Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V., Freiburg |
Unterauftragnehmer | Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse, Karlsruhe |
Art der Finanzierung | BASE-Forschungstitel |
Projektbeschreibung
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bearbeitet soziotechnische und sozialwissenschaftliche Fragestellungen rund um das Standortauswahlverfahren für hochradioaktive Abfälle.
Ein Themenschwerpunkt in diesem Zusammenhang sind die vergangenen, gegenwärtigen sowie zukünftigen nuklearen Energiekulturen Deutschlands. Damit leistet das BASE einen wissenschaftlichen Beitrag zur Schaffung und Beständigkeit des deutschen nuklearen Gedächtnisses. Dieses Gedächtnis soll insbesondere zu einem langfristig verantwortungsvollen Umgang mit der risikobehafteten Atomenergieerzeugung sowie deren radioaktiven Hinterlassenschaften beitragen.
International, aber auch in Deutschland, findet die Idee eines Nuclear Cultural Heritage, vermehrt Aufmerksamkeit. Wörtlich übersetzt bedeutet dieser Begriff „nukleares Kulturerbe“. Dahinter verbirgt sich all das, was mit nuklearer Wissenschaft und Technologie in Kontakt gekommen ist.
Der Diskurs zu dieser Idee wird geprägt von Akteuren aus Wissenschaft, Kultur, Kunst, Politik und Wirtschaft. Diese widmen sich mit unterschiedlichen Ansätzen, Methoden und Konzepten der Schaffung eines Kulturerbes der nuklearen Vergangenheit.
So entsteht in einer Gesellschaft ein gemeinsam geteiltes Verständnis darüber, was als bewahrenswert erachtet wird und woran man sich wie erinnern möchte. Darüber also, was in Deutschland zu einem nuklearen Kulturerbe zählen soll.
Dabei kann ein solches Kulturerbe sowohl materielle als auch immaterielle Objekte und Praktiken umfassen. Mögliche materielle Beispiele wären Museumsausstellungen, zurückgebaute Atomkraftwerke, Landschaften des Uranabbaus oder auch Archive. Als immaterielles Erbe bestehend aus kulturellen Praktiken können zum Beispiel die deutsche Anti-Atomkraft-Bewegung und ihre Protestformen beschrieben werden.
Dieses Forschungsprojekt dient dazu:
- die Konzepte des Nuclear Cultural Heritage besser zu verstehen,
- ihre Übertragbarkeit auf Deutschland zu untersuchen sowie
- die Rolle eines nuklearen Kulturerbes im Standortauswahlverfahren zu betrachten.
Vor diesem Hintergrund sollen konkret folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie kann ein deutsches nukleares Kulturerbe einen Beitrag zur Sicherheit bei der nuklearen Entsorgung leisten?
- Welche Rolle spielen die deutschen nationalen, regionalen und lokalen nuklearen Kulturen und Identitäten sowie Erinnerungskulturen? Und wie kann vor diesem Hintergrund ein deutsches nukleares Kulturerbe beschaffen sein?
- Wo, wie und von wem wird in Deutschland bereits ein nukleares Kulturerbe umgesetzt?
Das Forschungsprojekt verbindet die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Thema „Nuclear Cultural Heritage“ mit konkreten, zukünftigen Herausforderungen der nuklearen Entsorgung in Deutschland. Aufgrund seines grundlegenden Charakters haben die Forschungsergebnisse Relevanz für alle am Standortauswahlverfahren beteiligten Institutionen, Gremien und Individuen.