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Aufsicht

Atomrechtliche Aufsicht über Endlager, Bergaufsicht, Aufsicht bei der Endlagersuche

Atomrechtliche Aufsicht

Aufsicht im Standortauswahlverfahren

Schwarze Landkarte mit Spielfiguren ene mene muh ...Quelle: BASE

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung überwacht und beaufsichtigt in Deutschland die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Beauftragt mit der Suche ist ein bundeseigenes Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE mbH). Das BASE achtet darauf, dass die Suche so abläuft, wie sie im Standortauswahlgesetz festgelegt ist.

Das BASE überwacht nicht nur, dass die BGE mbH die vorgegebenen Verfahrensschritte einhält, sondern auch, dass auch die geowissenschaftlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben des Gesetzes beachtet werden. Falls erforderlich kann das BASE die Einhaltung der Vorgaben durchsetzen, insbesondere in Form von Anordnungen.

Das BASE hat bei der Suche nach einem Endlagerstandort zudem den gesetzlichen Auftrag, zu unterschiedlichen Zeitpunkten Vorschläge der BGE mbH zu prüfen und eigene fachliche Bewertungen vorzunehmen. Das passiert jeweils

  • wenn die BGE mbH Standortregionen vorschlägt, die weiter übertägig untersucht werden sollen,
  • wenn das Unternehmen Standorte vorschlägt, die von unter Tage aus erkundet werden sollen,
  • sobald die Bundesgesellschaft die Erkundungsarbeiten abgeschlossen hat und die Standortentscheidung ansteht.

Am Ende jeder dieser Phasen erarbeitet das BASE auf Grundlage der Vorschläge und Erkundungsergebnisse der BGE mbH Empfehlungen an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Im Rahmen des abschließenden Standortvergleichs bewertet das BASE, welches der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ist, und schlägt diesen dem Gesetzgeber vor. Daneben ist das BASE auch dafür zuständig, Erkundungsprogramme und Prüfkriterien festzulegen.

Nahaufnahmen der Wirtsgesteine Granit, Salz und Ton WirtsgesteineWirtsgesteine Quelle: BASE

Alle Entscheidungen des BASE orientieren sich an der Sicherheit. Sie müssen nachvollziehbar sein und auf klar geregelten Prozessen und Verantwortlichkeiten beruhen. Um das Verfahren transparent zu gestalten werden die wesentlichen Unterlagen zur Endlagersuche der beteiligten Akteur:innen auf einer Informationsplattform im Internet veröffentlicht. Diese Informationsplattform hat das BASE gleich zu Beginn der Endlagersuche im Jahr 2017 eingerichtet.

Der Standort für ein Endlager für hochradioaktive Stoffe soll nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) 2031 festgelegt werden. Die Arbeiten der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nehmen nach aktuellen Angaben der BGE mbH aber erheblich mehr Zeit in Anspruch als erwartet. Die daraus zu ziehenden Schlüsse für das Verfahren werden nun von den beteiligten Institutionen ausgewertet.

Für das spätere Endlager ist das BASE die Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsbehörde, es wird auch die atomrechtliche Aufsicht über Errichtung und Betrieb ausüben.

Das Verhältnis des BASE zu anderen Verfahrensakteur:innen

Paragraphen GesetzeQuelle: pixabay.com

Das BASE überwacht den Vollzug des Standortauswahlverfahrens. Das heißt, das BASE führt die Aufsicht darüber, dass die gesetzlichen Vorgaben des Verfahrens von allen Beteiligten beachtet werden. Die Verfahrensaufsicht beinhaltet nicht die Unternehmenssteuerung der Vorhabenträgerin bei der Endlagersuche, der BGE mbH. Diese liegt bei der Beteiligungsverwaltung des Bundesumweltministeriums.

Darüber hinaus nimmt das BASE im gesetzlich festgelegten Rahmen fachlich-inhaltliche Aufgaben wahr. Dies bedeutet zum Beispiel, dass es das BMUV zu fachlich-inhaltlichen und Verfahrensfragen berät, bis hin zu Entwürfen für Gesetzesänderungen. Diese Rolle ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen BASE und BMUV: Das BMUV ist gegenüber dem BASE Fachaufsicht und achtet auf die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Handlungen des BASE. In Abgrenzung dazu nimmt das BMUV der BGE mbH gegenüber die Rolle des Beteiligungsmanagements für den Bund als Eigentümer wahr. Die Steuerung des Gesellschafters erfolgt u.a. über Wirtschaftspläne. Eine Fachaufsicht des Staates – also von BMUV oder BASE - gegenüber seinen privatrechtlich organisierten Beteiligungsunternehmen erfolgt nicht.

Stand: 19.12.2023