Navigation und Service

Aufsicht

Atomrechtliche Aufsicht über Endlager, Bergaufsicht, Aufsicht bei der Endlagersuche

Atomrechtliche Aufsicht

Berg- und wasserrechtliche Aufgaben

Förderturm der Schachtanlage Konrad in Salzgitter Schacht KonradSchacht Konrad Quelle: picture alliance / Bildagentur-online/McPhoto-Scholz

Die Endlagerung radioaktiver Abfälle unterliegt neben dem Atomrecht auch dem Berg- und Wasserrecht. Künftig ist das BASE zuständig für die erforderlichen berg- und wasserrechtlichen Zulassungen für

Das BASE wird außerdem die Umsetzung der bergrechtlichen Zulassungen sowie die Sicherheit des Betriebs im Rahmen der Bergaufsicht überwachen. Die wasserrechtliche Aufsicht, die sogenannte Gewässeraufsicht, verbleibt bei den Bundesländern.

Die Bergaufsicht von Endlagerbergwerken umfasst vor allem drei wesentliche Aspekte.

Ab wann ist das BASE zuständig?Einklappen / Ausklappen

Mitarbeiter stehen im Schacht Konrad im Zufahrtsbereich für den Schacht 2 Schacht KonradSchacht Konrad Quelle: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

Die berg- und wasserrechtlichen Zuständigkeiten für Schacht Konrad gehen auf das BASE über, wenn die atomrechtliche Aufsicht nach einer Gesamt-Abnahmeprüfung der Inbetriebnahme zugestimmt hat. Die Zuständigkeit für das ERAM fällt dem BASE zu, sobald das derzeit laufende Genehmigungsverfahren zur Stilllegung abgeschlossen ist. Nach abschließender Standortentscheidung durch Bundesgesetz wird das Endlager für hochradioaktive Abfälle von Anfang an in der Verantwortung des BASE als Zulassungsbehörde liegen. Die berg- und wasserrechtlichen Aufgaben für das Projekt Asse verbleiben dagegen beim Land Niedersachsen.

Welche Aufgaben sind mit dem Bergrecht verbunden?Einklappen / Ausklappen

Untertage im Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall Morsleben Endlager MorslebenEndlager Morsleben Quelle: picture alliance / dpa | Jens Wolf

Unter Bergrecht versteht man die rechtlichen Bestimmungen, die Bodenschätze und den Bergbau betreffen. Endlager in tiefen geologischen Schichten sind im technischen Sinn Bergwerke. Deshalb werden sie auch rechtlich zu einem großen Teil wie solche behandelt. Der Verantwortungsbereich des BASE wird die Zulassung bergrechtlicher Tätigkeiten in den Endlagern sowie die Überwachung der betrieblichen Sicherheit und den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten umfassen. Das betrifft zum Beispiel Vorschriften zur Arbeitszeit oder die Anforderungen an technische Einrichtungen wie die Seilfahrtanlage für Personen- oder Materialtransporte durch einen Schacht. Die Betreiberin des Endlagers, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE mbH) muss dem BASE ihre Planungen zur Prüfung vorlegen. Wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, erteilt das BASE eine Zulassung und die geplanten Maßnahmen können ausgeführt werden.

Wo berühren Endlagerprojekte das Wasserrecht?Einklappen / Ausklappen

Trinkwasser wird in einem Labor untersucht TrinkwasserprobeUntersuchung des Trinkwassers Quelle: picture alliance / Julian Stratenschulte/dpa

Das Wasserrecht schützt unsere natürliche Ressource Wasser. Im Rahmen bergrechtlicher Aktivitäten zur Errichtung und dem Betrieb von Endlagern werden ggf. Schächte und Strecken in den Untergrund getrieben, die zum Teil Schichten durchdringen, in denen Grundwasser fließt. Durch solche Wegsamkeiten ggf. eindringende Wässer müssen gezielt gesammelt, gereinigt und an der Oberfläche wieder in Gewässer eingeleitet werden.
Das BASE wird alle Vorhaben in Endlagern prüfen, die Auswirkungen auf die Qualität des Grundwassers und sonstiger Gewässer haben können. Nur wenn keine negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität zu erwarten sind, erteilt es eine Zulassung.

Stand: 13.07.2023