-
BASE
Unternavigationspunkte
BASE
- Das Bundesamt
- BASE-Laboratorium
- Ausschreibungen
- Gesetze und Regelungen
- Häufig genutzte Rechtsvorschriften
- Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
- Aktuelle Änderungen
- 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht
- 1B - Weiteres Recht
- 1C - Transportrecht
- 1D - Bilaterale Vereinbarungen
- 1E - Multilaterale Vereinbarungen
- 1F - Recht der EU
- 2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- 3 Bekanntmachungen des BMUV
- 4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
- 5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
- 6 Wichtige Gremien
- Anhang zum RS-Handbuch
- A.1 Englische Übersetzungen des Regelwerkes
- Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition (in Überarbeitung)
- Reden und Interviews
- BASE-Themen im Bundestag
-
Themen
Unternavigationspunkte
Themen
Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Berichte zur Umgebungsüberwachung
Zu den Aufgaben des BASE als atomrechtliche Aufsicht gehört es, die betreiberseitigen Messungen der über die Abwetter der Schachtanlage Asse II bzw. des Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) an die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe zu kontrollieren. Dazu bedient sich das BASE einer unabhängigen Messstelle.
Grundlage des Messprogramms der unabhängigen Messstelle bildet die gesetzliche Vorgabe der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Bei der Durchführung des Messprogramms werden Untersuchungen an verschiedenen Umweltmedien, wie z.B. Luft, Wasser, Boden, Bewuchs, Obst, Gemüse und Milch vorgenommen.
Die Aufgabe der unabhängigen Messstelle wird derzeit
- für die Schachtanlage Asse II durch die IAF Radioökologie und
- für das ERAM durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU)
wahrgenommen.
Die Ergebnisse dieses eigenständigen Umweltüberwachungsprogramms werden dem BASE quartalsweise vorgelegt. In einem Jahresbericht werden zusätzlich alle Messergebnisse aus den Quartalen zusammengefasst und bewertet.
Zusätzliches Messprogramm für die Asse
Quelle: picture alliance/dpa | Christophe Gateau
Ergänzend zu den gesetzlich vorgeschriebenen Messprogrammen wurde bis zum Jahr 2017 für die Umgebung der Schachtanlage Asse II ein zusätzliches Messprogramm durchgeführt. Dabei wurden im Wesentlichen Umweltmedien beprobt, mit denen die Bürgerinnen und Bürger der Region direkt in Kontakt kommen könnten und die insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die örtliche Landwirtschaft von Interesse sind.
Mit diesem zusätzlichen Messprogramm wollte das BASE erreichen, dass die Maßnahmen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und glaubwürdig sind. Darüber hinaus sollten ökonomische Werte und Existenzgrundlagen in der Region abgesichert werden. Aufgrund fehlender Zuständigkeit des BASE wurde das Programm ab dem Jahr 2018 eingestellt.
Stand: 10.10.2023