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Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Informationen in Gebärdensprache (Textfassung)
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung stellt sich vor
Dies ist die Textfassung des Videos Das BASE stellt sich vor (Gebärdensprache).
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, kurz: BASE, nimmt Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben des Bundes in der Endlagerung, Zwischenlagerung sowie für den Umgang und Transport von hochradioaktiven Abfällen wahr. Das BASE unterstützt und berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Fragen der nuklearen Entsorgung und der kerntechnischen Sicherheit. Es betreibt und koordiniert Forschung in seinen Themengebieten.
Gegründet wurde das BASE im Jahr 2014. Der Hauptsitz befindet sich in Berlin. Weitere Standorte sind Salzgitter und Bonn.
Was sind Aufgaben des BASE?
Die Aufgaben des BASE sind im Atomgesetz beschrieben und festgelegt. Das BASE
• überwacht das Standortauswahlverfahren zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle und organisiert die Beteiligung der Öffentlichkeit,
• ist zuständig für berg-, wasser- und atomrechtliche Verfahren bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle,
• übt die atomrechtliche Aufsicht über Endlager für radioaktive Abfälle aus,
• prüft atomrechtliche Genehmigungsanträge für Zwischenlager und Transporte mit Kernbrennstoffen,
• ist zuständig für die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen,
• ist für die Langzeitdokumentation aller Unterlagen und Daten zuständig, welche für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle wichtig sind,
• stellt seine Expertise in Fragen der kerntechnischen Sicherheit zur Verfügung,
• forscht in den genannten Bereichen und beteiligt sich an der internationalen Zusammenarbeit.
Standortauswahlverfahren: Öffentlichkeitsbeteiligung und staatliche Aufsicht
Das BASE beaufsichtigt die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Dabei ist es zuständig, Grundlagen und Randbedingungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung zu schaffen. Die Aufgaben sind im Standortauswahl-Gesetz, kurz StandAG, festgelegt und umfassen
• Festlegungen von Erkundungsprogrammen zu obertägigen und untertägigen Erkundungen anhand von Vorschlägen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE),
• Prüfungen, ob das Standortauswahlverfahren und die Erkundungen nach den Kriterien und Anforderungen des Standortauswahlgesetzes erfolgen,
• Information der Öffentlichkeit über den Stand des Suchverfahrens,
• Organisation und Koordinierung des Beteiligungsverfahrens für die Standortsuche,
• Kontrolle bergbaulicher Projekte in Zusammenarbeit mit den Ländern zur Sicherung möglicher geeigneter Endlagerstandorte,
• Standortvorschlag für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle.
Berg-, wasser- und atomrechtliche Verfahren bei der Endlagerung
Das BASE ist zuständig für berg-, wasser- und atomrechtliche Zulassungsverfahren und Erlaubnisse bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Diese Aufgaben wurden neu auf Bundesebene verankert. Für bereits bestehende Endlagerprojekte, für die bisher verschiedene Bundesländer zuständig waren, wurden individuelle Regelungen geschaffen. Bei Schacht Konrad gehen die Aufgaben erst nach Erteilung der Zustimmung zur Inbetriebnahme des Endlagers vom Land Niedersachsen auf den Bund über. Beim Endlager Morsleben wechselt die Zuständigkeit für die Genehmigung vom Land Sachsen-Anhalt auf das BASE über, sobald das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist. Bei der Schachtanlage Asse II verbleiben die Zuständigkeiten beim Land Niedersachsen.
Für das zukünftige Endlager für hochradioaktive Abfälle ist das BASE auch die zuständige Behörde für das Plangenehmigungsverfahren.
Atomrechtliche Aufsicht über Endlager für radioaktive Abfälle
Das BASE beaufsichtigt und kontrolliert den Betrieb der existierenden Endlager. Aktuell sind dies
das Endlager Morsleben,
die Schachtanlage Asse II und
der Schacht Konrad, der zum ersten nach Atomrecht genehmigten Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle umgebaut wird.
Das BASE überprüft, ob bei Errichtung, Betrieb und Stilllegung die atomrechtlichen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Die Funktion einer atomrechtlichen Aufsicht auf Bundesebene wurde neu eingerichtet. Daneben werden Endlager auf Basis weiterer Rechtsvorschriften kontinuierlich beaufsichtigt. Dazu gehört insbesondere die bergrechtliche Aufsicht. Diese Aufgaben werden weiterhin von den jeweiligen Bundesländern wahrgenommen.
Genehmigung von Transporten und Zwischenlagern
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist nach Atomrecht zuständig für die Genehmigung von
• Transporten von abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken oder radioaktiven Reststoffen aus der Wiederaufarbeitung,sogenannte Castor-Transporte,
• Transporten von Großquellen, neben Brennstäben radioaktive Stoffe, die einen bestimmten Aktivitätswert überschreiten, und
• Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle.
Kerntechnische Sicherheit
Spätestens im Jahr 2022 sollen laut Gesetz die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Bis dahin und auch im weiteren Verlauf des Anlagenrückbaus, muss die Sicherheitskultur auf hohem Niveau erhalten und weiterentwickelt werden. Die Expertinnen und Experten des BASE sind in vielen Sicherheitsgremien auf nationaler und internationaler Ebene vernetzt und beraten die Bundesregierung. Über Zwischenfälle und Ereignisse in kerntechnischen Anlagen führt das BASE zudem für den Bund eine zentrale Störfallmeldestelle.
Forschung
Um seine Aufgaben stets auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik wahrnehmen zu können, ist das BASE als Ressortforschungseinrichtung auch wissenschaftlich aktiv. Dazu initiiert und begleitet das Amt Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der nuklearen Entsorgungssicherheit und führt eigene Forschungen durch. Dieses umfasst sowohl naturwissenschaftliche, technische, als auch sozialwissenschaftliche Aspekte.
Wer arbeitet im BASE?
Um die vielfältigen und interdisziplinären Aufgaben des BASE erfolgreich zu bewältigen, arbeiten im BASE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Fachrichtungen, unter anderem Ingenieur/in, Physiker/in, Geowissenschaftler/in, Jurist/in, Betriebswirtschaftler/in und Politik-, Sozial- und Kommunikationswissenschaftler/in.
ABSPANN
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung stellt sich vor
Herausgeber
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Produktion
Gebärdenwerk GmbH
Hamburg
© 2020 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Stand: 21.03.2021