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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.base.bund.de veröffentlichte Website des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im September 2020 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).
Der Webauftritt ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.
- Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte und für die eingebundenen Videos gibt es keine Audiodeskription oder Volltextalternativen
- Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab
- In Tabellen werden für Datenzellen teilweise nicht die richtigen Spaltenüberschriften ausgelesen (z.B. auf der Seite „1E – Multiliterale Vereinbarungen“)
- Die vom Screenreader ausgelesene Reihenfolge der Inhalte ist nicht durchgehend nachvollziehbar
- Beschriftungen sind nicht für alle Formularelemente programmatisch ermittelbar und Formularfelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut
- Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt
- Bei der Änderung der Textgröße und Verwendung von mobilen Geräten gehen Inhalte oder Funktionen verloren
- Zusätzliche Inhalte, die angezeigt werden, wenn Elemente den Zeiger- oder Tastaturfokus erhalten, können nicht geschlossen werden, ohne den Fokus zu verschieben
- Einige Elemente auf den Seiten sind nicht mittels Tastatur bedienbar
- Teilweise ist die Fokus-Reihenfolge nicht nachvollziehbar und der Tastaturfokus nicht gut sichtbar bzw. gar nicht sichtbar
- Eingebundene Videos verfügen über keine aussagekräftigen Titel
- Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen (z.B. BASE Logo im Kopfbereich) und nicht alle Funktionen sind einheitlich benannt
- Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z.B. Screenreader) ermittelbar
- Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei
Begründung
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung arbeitet beständig an der Verbesserung seines Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.
Wir sind bemüht, diese Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.
Kontakt und Feedback-Möglichkeit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Kontaktformular auf der Seite Kontakt.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
11513 Berlin
Deutschland
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 1843210
Schlichtungsverfahren
Unabhängig davon, ob nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt eine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Stand: 22.09.2020