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Die Verantwortung für den Castor Transport

Textfassung des Videos "Die Verantwortung für den Castor Transport"


Sellafield in England. Hier stehen 20 deutsche Castor-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen. Bis 2005 wurden bestrahlte Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung hierher transportiert. In Sellafield wurden Uran und Plutonium von den Abfällen getrennt. Seit 2005 ist das verboten.

Die restlichen Abfälle müssen von den Kraftwerksbetreibern zurückgeholt werden. Dazu sind die AKW-Betreiber vertraglich und laut Atomgesetz verpflichtet.

Die Betreiber stellen einen Antrag und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, kurz BASE prüft ihn. Das BASE muss den Transport genehmigen, wenn vom Betreiber alle vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen

  • die Zuverlässigkeit des Transporteurs,
  • seine Fachkunde,
  • ob ein Schadensersatzfall durch eine Versicherung oder in sonstiger Weise finanziell abgesichert ist,
  • die Transportbehälter zugelassen sind und
  • ein Transportsicherungskonzept vorliegt.

Das BASE entscheidet nicht darüber, ob und wann die Transporte überhaupt stattfinden. Es sorgt mit seinen Prüfungen für die Sicherheit und einen größtmöglichen Schutz der Bevölkerung.

Die Transportbehälter spielen bei der Sicherheit eine zentrale Rolle. Ihre Zulassung erfolgt schon im Vorfeld. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, kurz BAM prüft, ob die Behälter Stürzen, Bränden und hohem Wasserdruck standhalten. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung prüft, dass in den Behältern keine nukleare Kettenreaktion stattfinden kann. Auch die Abschirmung muss ausreichend sein. Sollte ein Mensch eine Stunde lang in 2 m Abstand von dem Behälter stehen, darf die Strahlendosis nicht höher sein als bei einem typischen Langstreckenflug. Auf Basis dieser Untersuchungen erteilt das BASE die Bauart-Zulassung für diese Behälter.

Die Sicherheitsbehörden, das Bundesumweltministerium und ein gemeinsames Gremium von Bund und Ländern legen fest, welche Maßnahmen der Beförderer zum Schutz des Transports zu treffen hat. Sie bewerten aktuell, welche Gefahrenlage hinsichtlich krimineller und terroristischer Aktionen besteht. Hiergegen ist der Transport zu schützen. Diesen geforderten Schutz muss der Antragsteller gewährleisten. Das BASE prüft, ob das Sicherungskonzept des Betreibers diese Anforderungen erfüllt. Erst wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, erteilt das BASE eine Beförderungsgenehmigung.

Für die Überwachung des Transports, sind je nach Verkehrsmittel die Aufsichtsbehörden der Länder und das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Sie überprüfen vor Ort den Zustand der Behälter, die Strahlendosis und ob die erforderlichen Sicherheitsnachweise für die vorgesehenen Verkehrsmittel vorliegen.

Wenn alle Auflagen erfüllt sind, werden die radioaktiven Abfälle nach Deutschland in ein Zwischenlager transportiert.

Stand: 28.10.2020