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Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz

Das Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz enthält die wesentlichen in Deutschland gültigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen für die Bereiche

  • nukleare Sicherheit,
  • Endlagerung,
  • Transport radioaktiver Stoffe sowie
  • Schutz vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung.

Darüber hinaus finden Sie darin internationale Regelungen sowie weitere Hinweise und Informationen zu Kerntechnik und Strahlenschutz.

Haftungsausschluss

Das BASE bemüht sich, im Rahmen des Handbuchs Reaktorsicherheit und Strahlenschutz aktuelle und richtige Informationen bereitzustellen, haftet aber nicht für die Richtigkeit der hier abrufbaren Texte. Bei Rechtsakten sind die in den amtlichen Publikationsorganen des Bundes veröffentlichten Fassungen verbindlich.

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an RSH@base.bund.de.

Stand: 14.11.2023

Aktuelle Änderungen

Änderungen, die im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz vollzogen werden, finden Sie hier.

1A - Atom- und Strahlenschutzrecht

Das Kapitel 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht enthält Regelungen aus dem nationalen Atom- und Strahlenschutzrecht im engeren Sinne. Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze wie Atomgesetz, Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung sowie die atomrechtlichen Verordnungen.

1B - Weiteres Recht

Das Kapitel 1B - Weiteres Recht enthält nationale Rechtsvorschriften, die im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und des Strahlenschutzes anzuwenden sind. Umfasst werden unter anderem die Bereiche Umwelt, Produkt- und Betriebssicherheit sowie Medizinprodukte und elektromagnetische Verträglichkeit.

1C - Transportrecht

Das Kapitel 1C - Transportrecht enthält Rechtsvorschriften und Regelungen, die bei der Beförderung radioaktiver Stoffe von Bedeutung sind. Neben allgemeinen Regelungen finden Sie hier auch Vorschriften für den Transport über Straße, Schiene, Binnengewässer, Luft und See.

1D - Bilaterale Vereinbarungen

Deutschland hat mit vielen Staaten Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im Bereich Kerntechnik und/ oder Strahlenschutz getroffen. Das Kapitel 1D - Bilaterale Vereinbarungen enthält eine Liste der entsprechenden Staaten und der mit diesen abgeschlossenen Abkommen, Verträge oder Vereinbarungen.

1E - Multilaterale Vereinbarungen

Das Kapitel 1E des RS-Handbuchs enthält multilaterale Vereinbarungen mit nationalen Ausführungsvorschriften, die bei der kerntechnischen Sicherheit eine Rolle spielen. Neben allgemeinen Vereinbarungen sind auch Vereinbarungen in den Themenbereichen nukleare Sicherheit und Strahlenschutz, radioaktive Abfälle, Nichtverbreitung von Atomwaffen, Haftung sowie Transport aufgeführt.

1F - Recht der Europäischen Union

Das Kapitel 1F des Handbuchs für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz enthält Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Bereich kerntechnische Sicherheit und Strahlenschutz. Hier finden Sie Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen der EU für die Themenbereiche Allgemeines, Strahlenschutz, Abfall und Transport sowie radiologische Notfälle

2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Allgemeine Verwaltungsvorschriften regeln die Handlungsweise der Behörden und sind zunächst nur für Behörden verbindlich. Sie können jedoch auch Verwaltungsentscheidungen zugrunde gelegt werden und werden damit nach außen verbindlich. Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für den Bereich Kerntechnik und Strahlenschutz finden Sie im Kapitel 2 des RS-Handbuchs.

Hinweis: Das Kapitel 2 wird derzeit aktualisiert.

Bekanntmachungen des BMUV

Das Kapitel 3 enthält Bekanntmachungen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz – BMUV zum Thema Reaktorsicherheit und Strahlenschutz. Die Bekanntmachungen enthalten die Auffassung der Bundesaufsicht zu allgemeinen Fragen und dienen den zuständigen Landesbehörden als Orientierung.

4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen

Das Kapitel 4 des Handbuchs für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz enthält relevante Vorschriften und Empfehlungen. Darunter befinden sich vor allem wichtige Stellungnahmen und Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und/ oder der Strahlenschutzkommission (SSK).

5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)

Der Kerntechnische Ausschuss (KTA) erstellt sicherheitstechnische Regeln für kerntechnische Anlagen und fördert deren Anwendung. Die KTA-Regeln enthalten konkrete Anforderungen an die Sicherheit. Hier finden Sie die Satzung des KTA sowie weitere Informationen.

6 Wichtige Gremien

Wichtige Empfehlungen und Stellungnahmen für die Reaktorsicherheit, den Schutz vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung sowie für die nukleare Entsorgung erstellen die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), die Strahlenschutzkommission (SSK) beziehungsweise die Entsorgungskommission (ESK). Bis ins Jahr 2009 erarbeitete die Internationale Länderkommission Kerntechnik für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen Empfehlungen. Auch internationale Gremien, wie die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP), die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) und die Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) sind auf dem Gebiet der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und Strahlenschutz tätig.

Anhang zum RS-Handbuch

Im Anhang des Handbuches für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz finden Sie unter anderem englische Übersetzungen deutscher kerntechnischer Regelungen sowie Listen mit Normen oder TÜV-Weisungsbeschlüssen. Aber auch Informationen zu den deutschen kerntechnischen Anlagen sowie die Katastrophenschutzgesetze der Länder sind enthalten. Zudem finden Sie die diagnostischen Referenzwerte für nuklearmedizinische Untersuchungen und Informationen medizinischer Institutionen.

A.1 Englische Übersetzungen des Regelwerkes

Der Anhang A.1 des RS-Handbuchs enthält englische Übersetzungen deutscher Regelungen zu kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz.