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6 Wichtige Gremien
RS-Handbuch (05/24)
Die hier aufgeführten nationalen und internationalen Gremien und Organisationen erstellen wichtige Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen zum Thema Kerntechnik und Strahlenschutz.
Wichtige Gremien im Bereich kerntechnische Sicherheit und Strahlenschutz
6-1 Reaktor-Sicherheitskommission - RSKEinklappen / Ausklappen
Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) ist vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) eingesetzt und berät das BMUV in allen Fragen der Reaktorsicherheit. Sie besteht aus unabhängigen Experten und gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu Belangen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen. Bis Juli 2008 gehörte auch der Bereich Entsorgung radioaktiver Abfälle zu den Beratungsthemen, danach wurde diese Aufgabe von der im Jahr 2008 gegründeten Entsorgungskommission (ESK) übernommen.
- 6-1.1 Satzung der RSK in der Fassung vom 22.12.1998
- 6-1.2 Verzeichnis der RSK-Empfehlungen und Stellungnahmen
- Webseite der RSK
6-2 Strahlenschutzkommission - SSK Einklappen / Ausklappen
Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist vom BMUV eingesetzt und berät das BMUV in Fragen des Schutzes vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung. Sie besteht aus unabhängigen Experten und gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu Belangen des Strahlenschutzes in den Bereichen Kerntechnik, Medizin, Industrie und Umwelt.
- 6-2.1 Satzung der SSK vom 08.08.2012 (BAnz AT 27.08.2012 B2)
- 6-2.2 Verzeichnis der SSK-Empfehlungen und Stellungnahmen
- Webseite der SSK
6-3 Entsorgungskommission - ESK Einklappen / Ausklappen
Die Entsorgungskommission (ESK) ist vom BMUV eingesetzt und berät das BMUV in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung. Dies umfasst die Aspekte Konditionierung, Zwischenlagerung, Transporte radioaktiver Stoffe und Abfälle, ferner die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Einrichtungen sowie die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen. Die Kommission besteht aus unabhängigen Experten und gibt Empfehlungen und Stellungnahmen ab. Die konstituierende Sitzung fand am 30. Juni 2008 statt.
- 6-3.1 Satzung der ESK in der Fassung vom 17.07.2008
- 6-3.2 Verzeichnis der ESK-Empfehlungen
- Webseite der ESK
6-4 Internationale Länderkommission Kerntechnik - ILK Einklappen / Ausklappen
Die Internationale Länderkommission Kerntechnik (ILK) der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wurde im Oktober 1999 auf Grundlage eines Verwaltungsabkommens gegründet. Das Land Hessen hatte das ILK-Verwaltungsabkommen zum 31. Dezember 2008 gekündigt. Die ILK beendete ihre Tätigkeit im Oktober 2009.
6-5 Internationale Strahlenschutzkommission - ICRP Einklappen / Ausklappen
Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP - International Commission on Radiological Protection) ist eine unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft, die Empfehlungen und Leitlinien für den Schutz vor ionisierenden Strahlen erstellt.
6-5.1 Verzeichnis der ICRP-Publikationen
Ursprünglich hat die ICRP ihre Empfehlungen und Ratschläge in verschiedenen wissenschaftlichen Journalen im Bereich Medizin und Physik publiziert. Seit 1959 verfügt die ICRP über eigene Publikationsreihen, z. B. das wissenschaftliche Journal "Annals of the ICRP". Die ICRP Publikationen „Annals oft he ICRP“ stehen als pdf-Dokumente bei SAGE Journals zur Verfügung. Neben den Empfehlungen veröffentlicht die ICRP auch Hilfsleitlinien (Supporting Guidance).
- Webseite der ICRP
6-6 Internationale Atomenergie-Organisation - IAEAEinklappen / Ausklappen
Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA - International Atomic Energy Agency) ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation, die mit den Vereinten Nationen durch ein Sonderabkommen verbunden ist. Die IAEA soll die friedliche und sichere Nutzung der Kernenergie und der Anwendung radioaktiver Stoffe, sowie die internationale Zusammenarbeit hierbei fördern und gleichzeitig die militärische Nutzung dieser Technologie durch Überwachungsmaßnahmen verhindern.
Unter anderem erstellt die IAEA Sicherheitsstandards (Safety Standards) und Richtlinien für die Nutzung der Kernenergie.
6-7 Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung - ICNIRP Einklappen / Ausklappen
Die Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP - International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) ist eine unabhängige Expertengruppe, die Informationen und Ratschläge über die möglichen Gesundheitsschäden von nicht-ionisierender Strahlung erstellt.
Stand: 08.05.2024