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5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
RS-Handbuch (07/23)
Das Kapitel 5 des RS-Handbuchs enthält die Satzung des Kerntechnischen Ausschusses (KTA) sowie Verlinkungen auf dessen Internetseite und zu den KTA-Regeln.
Der Kerntechnische Ausschuss (KTA) setzt sich aus den fünf Fraktionen der Hersteller, der Betreiber, der Behörden des Bundes und der Länder, der Gutachter und der Vertreter öffentlicher Belange (zum Beispiel Gewerkschaften, Haftpflichtversicherer und andere) zusammen. Der KTA hat die Aufgabe, auf Gebieten der Kerntechnik, bei denen sich auf Grund von Erfahrungen eine einheitliche Meinung von Fachleuten der Hersteller, Ersteller und Betreiber von Atomanlagen, der Gutachter und der Behörden abzeichnet, für die Aufstellung sicherheitstechnischer Regeln zu sorgen und deren Anwendung zu fördern.
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(Regeln in Bearbeitung: s. letzte Spalte der Tabelle)
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Stand: 25.07.2023