-
BASE
Unternavigationspunkte
BASE
- Das Bundesamt
- BASE-Laboratorium
- Ausschreibungen
- Gesetze und Regelungen
- Häufig genutzte Rechtsvorschriften
- Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
- Aktuelle Änderungen
- 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht
- 1B - Weiteres Recht
- 1C - Transportrecht
- 1D - Bilaterale Vereinbarungen
- 1E - Multilaterale Vereinbarungen
- 1F - Recht der EU
- 2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- 3 Bekanntmachungen des BMUV
- 4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
- 5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
- 6 Wichtige Gremien
- Anhang zum RS-Handbuch
- A.1 Englische Übersetzungen des Regelwerkes
- Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition (in Überarbeitung)
- Reden und Interviews
- BASE-Themen im Bundestag
-
Themen
Unternavigationspunkte
Themen
Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Umweltmanagement – wichtig für das BASE
Als Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sind wir uns der besonderen Verantwortung für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bewusst. Aus diesem Selbstverständnis heraus sehen wir uns der Natur auch über die Entsorgungsfrage hinaus verpflichtet und begreifen die sichere Beseitigung radioaktiver Abfälle als nur einen von vielen Bausteinen für einen effektiven Umweltschutz. Das BASE hat daher ein Umweltmanagementsystem entsprechend der europäischen EMAS-Verordnung eingeführt und entwickelt dieses kontinuierlich fort. Geprüft wird das System durch unabhängige Umweltgutachter:innen.
Kontinuierliche Verbesserung unserer Umweltleistung
Unser Umweltmanagementsystem bildet den Rahmen für eine Reihe von Prozessen und Verfahren, die uns im BASE dabei helfen, die Umweltauswirkungen unserer Tätigkeiten systematisch und wirksam zu steuern. Das Ziel unseres Umweltmanagementsystems ist die kontinuierliche Verbesserung unserer Umweltleistung.
Das bedeutet, dass wir methodisch auf die Umweltaspekte unserer Tätigkeiten Einfluss nehmen, z. B. auf das Abfallaufkommen, entstehende Emissionen oder den Verbrauch natürlicher Ressourcen. Kurz gesagt, es bedeutet, negative Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zu verringern und positive Auswirkungen zu fördern. Hierbei sprechen gute Gründe für ein Umweltmanagementsystem entsprechend der europäischen EMAS-Verordnung:
- Klimaschutz: EMAS gilt in der Bundesverwaltung als wichtiges Instrument für die Entwicklung von Maßnahmen zum Schutz des Klimas.
- Beteiligung der Mitarbeitenden: EMAS setzt auf die aktive Beteiligung der Beschäftigten, damit deren Ideen, Vorschläge, Einwände und deren Feedback direkt in die Verbesserung der Umweltleistung des BASE einfließen.
- Ressourceneinsatz: EMAS unterstützt die Beschäftigten dabei, die Verbräuche von Energie und Wasser sowie die Umweltauswirkungen durch Abfall und Emissionen zu mindern, indem die Ressourceneffizienz betrachtet und möglichst optimiert wird.
- Kontinuierliche Verbesserung: Eine stetige Verbesserung der Umweltleistung ist das Herzstück von EMAS. Die Lage in Umweltschutzbelangen wird stets hinterfragt und eine Verbesserung der aktuellen Situation angestrebt.
- Compliance: Die Sicherstellung der Einhaltung umweltrelevanter rechtlicher Vorgaben und anderer Anforderungen, gegenüber denen sich eine Organisation verpflichtet hat, ist ein Kernelement von EMAS.
- Glaubwürdigkeit: Mit der unabhängig geprüften Umwelterklärung, welche die Umweltauswirkungen, Ziele und Kennzahlen einer Organisation öffentlich macht, steht EMAS für einen hohen Grad an Transparenz und Glaubwürdigkeit in Sachen Umweltschutz.