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- 1E - Multilaterale Vereinbarungen
- 1F - Recht der EU
- 2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- 3 Bekanntmachungen des BMUV
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Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Organisation des BASE
Organigramm des BASE (PDF, 241 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Neben dem Präsidialbereich (PB) und der Verwaltung (Z) besteht das BASE aus folgenden fünf Fachabteilungen:
- Forschung/Internationales (F)
- Beteiligung (B)
- Aufsicht (A)
- Genehmigungsverfahren (G)
- Nukleare Sicherheit (N)
Ebenfalls im BASE angesiedelt sind die Geschäftsstellen des kerntechnischen Ausschusses sowie die Geschäftsstelle der Reaktorsicherheit- und Entsorgungskommission.
Eine junge Behörde
Das BASE wurde formal 2014 gegründet und wurde mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung" am 30. Juli 2016 aufgebaut.
Zwei Abteilungen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – für Genehmigungsverfahren bei Transporten und Zwischenlagern sowie der kerntechnischen Fachexpertise – wurden Anfang 2017 vom bisher zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Die weiteren Abteilungen – für die Standortsuche eines neuen Endlagers für radioaktive Abfälle, die Beteiligung der Öffentlichkeit und für die Forschung – sowie die Verwaltung und der Präsidialbereich wurden dagegen neu aufgebaut, entsprechende Strukturen geschaffen und qualifiziertes Personal gewonnen.
Der Aktenplan
Der Aktenplan stellt den Ordnungsrahmen für das gesamte aktenrelevante Schriftgut des BASE dar. Gemäß Paragraf 11 Absatz 2 des Informationsfreiheitsgesetzes ist er allgemein zugänglich zu machen, ohne jedoch konkrete Aktenbestände auszuweisen.
Der Aktenplan BASE wird derzeit überarbeitet und für die Internetseite technisch aufbereitet. Sollten Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns gern.
Stand: 01.07.2024