-
BASE
Unternavigationspunkte
BASE
- Das Bundesamt
- BASE-Laboratorium
- Ausschreibungen
- Gesetze und Regelungen
- Häufig genutzte Rechtsvorschriften
- Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
- Aktuelle Änderungen
- 1A - Atom- und Strahlenschutzrecht
- 1B - Weiteres Recht
- 1C - Transportrecht
- 1D - Bilaterale Vereinbarungen
- 1E - Multilaterale Vereinbarungen
- 1F - Recht der EU
- 2 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- 3 Bekanntmachungen des BMUV
- 4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
- 5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
- 6 Wichtige Gremien
- Anhang zum RS-Handbuch
- A.1 Englische Übersetzungen des Regelwerkes
- Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition (in Überarbeitung)
- Reden und Interviews
- BASE-Themen im Bundestag
-
Themen
Unternavigationspunkte
Themen
Nukleare Sicherheit
Zwischenlagerung / Transport
Endlagersuche
Gründung und Aufbau des BASE
Randbedingungen für die Arbeit einer noch jungen Behörde
Quelle: BASE
Das BASE wurde 2014 unter dem Namen „Bundesamt für kerntechnische Entsorgung“ gegründet. Wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung bildeten die Belegschaft. Zwischen 2014 und 2016 ruhten die Aufbauarbeiten auf Wunsch der Bundesregierung. Den Ergebnissen und Empfehlungen der Endlagerkommission, die zu diesem Zeitpunkt noch beriet, sollte nicht vorgegriffen werden. Kommissarisch wurde in dieser Zeit das Amt vom Verwaltungsleiter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (heute: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) geleitet.
Vier Abteilungen seit 2016 neu aufgebaut
Im Sommer 2016 wurde Wolfram König zum Präsidenten der Behörde benannt. Er leitete das BASE bis zum 31.01.2024. Das novellierte Atomgesetz legte fest, Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz auf das BASE zu übertragen: das betraf Genehmigungsaufgaben für die Zwischenlagerung und Transporte von hochradioaktiven Abfällen sowie Tätigkeiten im Bereich der nuklearen Sicherheit. Der damit verbundene Personalübergang vom BfS auf das BASE erfolgte am 30.1.2017. Zwei Abteilungen waren damit voll funktionsfähig.
Vier weitere Abteilungen des BASE – für die Aufsicht, die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Forschung sowie die Verwaltung - mussten ab 2017 vollständig neu aufgebaut werden. Inzwischen arbeiten rund 455 Beschäftigte hier (Stand Januar 2024). Das Amt wird seit dem 15. Februar 2024 von Christian Kühn als Präsident geleitet.
Standorte in Berlin, Salzgitter, Köln und Bonn
Für eine Übergangsphase war das BASE am Standort Berlin in Räumlichkeiten des BMUV und später des Bundesinnenministeriums untergebracht, sowie in einer weiteren angemieteten Immobilie. Im Januar 2020 bezog das BASE in der Wegelystraße 8 am Berliner Tiergarten seinen Hauptsitz. Inzwischen hat es weitere Liegenschaften in direkter Nachbarschaft bezogen. Weitere Standorte befinden sich in Salzgitter, Köln und Bonn.
Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung
Bei der Öffentlichkeitsarbeit, der laut Standortauswahlgesetz ein Schwerpunkt zukommt, konnte das BASE nicht wie andere Organisationen, wie beispielsweise die BGE, auf eine bestehende Infrastruktur aus Infostellen, Informationsmaterial und Personal zurückgreifen. Auch hier war und ist Aufbauarbeit gefordert, sowohl personell als auch materiell. Auch im Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung mussten Personal und Strukturen gewonnen werden.
Die Aufgaben im Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche waren anfangs gemeinsam mit den Aufsichtstätigkeiten im Standortauswahlverfahren gebündelt. Um diese beiden verschiedenen Aufgabenbereiche auch nach außen hin klarer abzubilden, baute das BASE eine neue Abteilung auf unter dem Namen „Öffentlichkeitsbeteiligung“ auf. Neben einer Verdeutlichung der Aufgabentrennung kann das BASE damit auch dem Stellenzuwachs in diesem Bereich begegnen, der mit wachsenden Aufgaben und seit dem Beginn der formellen Beteiligungsformate erforderlich ist.
Standortsicherung
Um mögliche Endlagerstandorte vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, ist das BASE bei Zulassungsverfahren für Bergbauprojekte wie beispielsweise Erdwärmenutzung oder Rohstoffgewinnung mit eingebunden. Diese Aufgabe ist erst in der Endphase der Beratungen zum Standortauswahlgesetz konkretisiert worden. Wieviel Personal durch diese neue Aufgabe benötigt wird, stand bei den Beratungen nicht im Vordergrund. Das BASE hat daher mit Inkrafttreten des Gesetzes Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Arbeitsgebieten in einer Arbeitsgruppe zusammengezogen, um die Aufgaben ohne Verzug wahrnehmen zu können.
Stand: 01.02.2024