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Archiv: Für das BfE relevante Stellungnahmen des BfS

Am 30. Juli 2016 sind die staatlichen Aufgaben der Aufsicht und Genehmigung im Bereich der Standortauswahl, der kerntechnischen Sicherheit, der Zwischenlagerung und der Endlagerung vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mehrheitlich in den Aufgabenbereich des 2014 gegründeten Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) übergegangen.

Viele dieser Themen, zu denen sich das BfS in der Vergangenheit positioniert hat, sind auch heute für die Arbeit des BfE relevant. Im Folgenden finden Sie Stellungnahmen des BfS aus den Jahren 2010-2016.

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Zwischenlager/Transporte Ohne Endlager geht es nicht

In der Financial Times Deutschland vom 1. Dezember 2010 antwortet Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, auf einen Beitrag des Unternehmensberaters Matthias Ginsberg.