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Archiv: Für das BfE relevante Stellungnahmen des BfS

Am 30. Juli 2016 sind die staatlichen Aufgaben der Aufsicht und Genehmigung im Bereich der Standortauswahl, der kerntechnischen Sicherheit, der Zwischenlagerung und der Endlagerung vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mehrheitlich in den Aufgabenbereich des 2014 gegründeten Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) übergegangen.

Viele dieser Themen, zu denen sich das BfS in der Vergangenheit positioniert hat, sind auch heute für die Arbeit des BfE relevant. Im Folgenden finden Sie Stellungnahmen des BfS aus den Jahren 2010-2016.

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Zwischenlager/Transporte Stellungnahme von BfS-Präsident Wolfram König zum Standortauswahlgesetz

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz – StandAG), Bundestagsdrucksache 17/13471, bei der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 10.06.2013 in Berlin

Zwischenlager/Transporte Finanzierungsverantwortung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen

Welche Kosten entstehen dem Staat durch den Rückbau und die Stilllegung kerntechnischer Anlagen? Der Staat übernimmt die Finanzierung von Rückbau und Stilllegung derjenigen kerntechnischen Anlagen, die von Bund oder Ländern selbst betrieben wurden, die von anderen Betreibern übernommen wurden oder die mit der Wiedervereinigung von der DDR in Bundesbesitz übergegangen sind.

Zwischenlager/Transporte Stellungnahme zur Endlagerung im Abschlussbericht der Ethikkommission

Die Ethikkommission empfiehlt in ihrem Abschlussbericht vom 30. Mai 2011, dass das Endlagerproblem gelöst werden müsse, unabhängig davon wie Ausstiegsszenarien und Laufzeiten aussehen. Sie empfiehlt weiter, dass die Abfälle bei höchsten Sicherheitsanforderungen auf rückholbare Weise gelagert werden sollten. Die radioaktiven Abfälle, die in Deutschland entstanden sind, sollten zudem auch in Deutschland eingelagert werden. Das für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständige Bundesamt für Strahlenschutz erklärt dazu, dass die Vorschläge der Ethikkommission zur Endlagerung den Erkenntnissen und Rückschlüssen des BfS aus den bisherigen Erfahrungen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle, insbesondere auch aus der Schachtanlage Asse, entsprechen.

Zwischenlager/Transporte Stellungnahme zur Broschüre "Kein Endlager in Bayern möglich. Geologische Fakten und Hintergründe" des Bayerischen Landesamtes für Umwelt

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat in seiner 2010 erschienenen Broschüre "Kein Endlager in Bayern möglich. Geologische Fakten und Hintergründe" die Möglichkeiten einer Standortsuche und -findung in Bayern bewertet und kommt darin zu dem Schluss, dass in Bayern die geologischen Mindestanforderungen an ein Endlager für radioaktive Abfälle nicht erfüllt sind.

Zwischenlager/Transporte 2011/70/Euratom EU Richtlinie zur Entsorgung radioaktiver Abfälle

Am 19. Juli 2011 hat der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle verabschiedet, die am 23. August 2011 in Kraft getreten ist. Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie hat Deutschland der Kommission im August 2015 ihr Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) vorgelegt.