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Stellungnahmen

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Gebäude des Deutschen Bundestages Quelle: pixabay.com

Endlagersuche Umweltausschuss: Präsident König zum Stand der Endlagersuche

Im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages am 13. März 2019 nahm der Präsident des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfram König, Stellung zum aktuellen Stand in der Startphase der Endlagersuche.

Paragraphenzeichen Quelle: BASE

Zum presserechtlichen Verfahren gegen die BI Lüchow-Dannenberg vor dem Landgericht Hamburg

Auch eine Behörde hat grundsätzlich das Anrecht darauf, sich presserechtlich gegen ehrverletzende und unwahre Behauptungen zur Wehr zu setzen. Darauf verwies das Landgericht Hamburg im presserechtlichen Verfahren gegen die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Die BI hatte in Veröffentlichungen behauptet, dass der Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) die Sicherheit der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle auch weit über die genehmigten 40 Jahre hinaus bestätigt habe. Diese Behauptung hatte die BI bereits im Verfahren nicht aufrecht erhalten können.

Bild des Eingangsschildes des BfE Quelle: BfE

Zur Pressemitteilung der BI Lüchow-Dannenberg

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sieht sich gezwungen, presserechtlich gegen falsche Tatsachenbehauptungen der Bürgerinitiative (BI) Lüchow-Dannenberg vorzugehen. Die unterstellte Aussage betrifft den Kernbereich der genehmigungsrechtlichen Tätigkeit und der Unvoreingenommenheit der Behörde. Damit wird der Eindruck erweckt, künftige Genehmigungsverfahren zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle seien nicht ergebnisoffen.

Schwarze Landkarte mit Spielfiguren Quelle: BASE

Stellungnahme zum Stand der Endlagersuche

In öffentlichen Diskussionen nennen einzelne Initiativen angebliche Standorte für ein mögliches Endlager unter Bezug auf bekannte geologische Karten. Dies hat insbesondere in einigen Regionen Norddeutschlands zu Verunsicherungen geführt. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) reguliert und beaufsichtigt die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle und ordnet derartige Aussagen wie folgt ein.

Endlagersuche Praxis des BfE zum Schutz möglicher Standorte

In einem Artikel "Vorhabensperre durch das Standortauswahlgesetz?" behauptet der Jurist Walter Frenz, dieses Gesetz werde die Zulassung von Vorhaben zum Abbau von Bodenschätzen und zu Bohrungen für Geothermie, Grubengas und Heil-, Bade- und Mineralwassergewinnung weitgehend verhindern. "Seine Darlegungen geben aber die tatsächlichen Verhältnisse und die Praxis der zuständigen Behörde, des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, unrichtig wieder und sind auch normativ nicht überzeugend", entgegnet Christine Weiss, BfE-Abteilungsleiterin für das Standortauswahlverfahren.