Endlagersuche in der Schweiz
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) der Schweiz gab im September 2022 bekannt, dass das Standortgebiet Nördlich Lägern aus ihrer Sicht am besten für die Errichtung eines Kombilagers für hochradioaktive sowie schwach- und mittelradioaktive Abfälle geeignet ist. Das BASE informiert die deutsche Öffentlichkeit und führt die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durch.
Grundlagen der Endlagersuche in der Schweiz
Nukleare Abfälle in der Schweiz
Seit 1969 nutzt die Schweiz Atomkraft zur Stromerzeugung. Derzeit befinden sich vier Reaktorblöcke in Betrieb (Beznau I, Beznau II, Gösgen, Leibstadt). Ein weiterer Reaktorblock in Mühleberg wurde 2019 stillgelegt. In Folge des Reaktorunfalls in Fukushima im Jahr 2011 beschloss die Schweizer Regierung einen schrittweisen Atomausstieg. Demnach dürfen die derzeit bestehenden weiterbetrieben werden, solange sie sicher sind. Sie dürfen jedoch nicht ersetzt werden.
Im Verlauf der angenommenen Betriebsdauer der bestehenden Schweizer werden nach dem Entsorgungsprogramm 2021 voraussichtlich rund 9.300 Kubikmeter sowie rund 72.300 Kubikmeter und und rund 1.000 Kubikmeter alphatoxische Abfälle anfallen. Vorgesehen ist, dass diese Abfälle in einer geeigneten Gesteinsschicht tief unter der Erdoberfläche entsorgt werden sollen. In der Schweiz wird hier von einem „geologischen Tiefenlager“ gesprochen.
Grundlagen des Auswahlverfahrens
Seit 2008 ist die Schweiz auf der Suche nach möglichen Standorten für geologische Tiefenlager, die einen dauerhaften Schutz für Mensch und Umwelt vor den Gefahren der radioaktiven Abfälle bieten. Der Ablauf des Auswahlverfahrens ist im Sachplan Geologische Tiefenlager (SGT) geregelt, einem raumplanerischen Instrument der Schweizer Bundesregierung. Die Standortwahl erfolgt ausgehend von einer weißen Landkarte in einem einengenden Verfahren und ist in drei Etappen gegliedert.
Geplant ist, dass die Standortentscheidung bis 2031 getroffen wird. Die und sollen ab ca. 2050, die ab ca. 2060 eingelagert werden.
Verantwortliche Akteure
Das Eidgenössische Bundesamt für Energie (BFE) trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Verfahrens und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung. Überwacht wird die Arbeit des BFE durch das für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ist mit der Durchführung der beauftragt. Sie hat die Aufgabe, geeignete Standorte für geologische Tiefenlager zu finden, die Anlagen zu planen, die Bewilligungen für den Bau und Betrieb der Lager einzuholen und sie letztendlich auch zu bauen und zu betreiben. Die Nagra wird als Genossenschaft von den Verursachern der radioaktiven Abfälle – den Betreibern der Kernkraftwerke, der Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bund) – betrieben. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) prüft und beurteilt die Vorschläge der Nagra aus sicherheitstechnischer Sicht und berät das BFE bei sicherheitstechnischen Fragestellungen.
Ablauf der Endlagersuche
1. Etappe
In der ersten Etappe des Verfahrens (2008-2011) hat die Nagra sechs mögliche Standortgebiete identifiziert, die die sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien für ein Tiefenlager erfüllen. Das ENSI prüfte und genehmigte die Vorschläge. Anschließend stimmte der ebenfalls zu, die sechs Gebiete in den Sachplan aufzunehmen.
Um jedes geologische Standortgebiet herum wurden sogenannte Standortregionen definiert. Sie umfassen den raumplanerischen Bereich an der Oberfläche und bezeichnen den Betroffenheits- und Beteiligungsraum für die Öffentlichkeit vor Ort – auch grenzüberschreitend. In jeder Standortregion wurden am Ende der Etappe 1 Regionalkonferenzen ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen und Bedarfe der Region in das Verfahren einzubringen. Da mehrere Standortgebiete in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze liegen, gehören auch Gebietskörperschaften auf deutscher Seite zu den Standortregionen und Regionalkonferenzen. (siehe Abschnitt Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit).
2. Etappe
In der zweiten Etappe (2011-2018) musste die Nagra mindestens zwei mögliche Standortgebiete für jeweils hochradioaktive sowie und vorschlagen. Nach der behördlichen Überprüfung durch das ENSI und einem öffentlichen Stellungnahmeverfahren legte der schließlich drei Gebiete zur weiteren Untersuchung in Etappe 3 fest: Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost. Alle drei Standortgebiete liegen in unmittelbarer Grenznähe zur deutschen Hochrhein-Bodensee-Region. Daher gehören auch deutsche Gemeinden zu den drei Standortregionen und sind in die Regionalkonferenzen eingebunden.
Neben der Einengung der möglichen Standortgebiete ermittelte die Nagra in Zusammenarbeit mit den Standortregionen mögliche Areale für die Oberflächenanlagen, über die der Hauptzugang zum späteren Tiefenlager erfolgen soll. Diese wurden am Ende der Etappe 2 ebenfalls durch den festgelegt.
3. Etappe
In der seit 2018 laufenden dritten Etappe wurden zunächst die geologischen Untersuchungen der Nagra fortgeführt. Von 2019 bis 2022 führte sie Tiefbohrungen durch und erstellte vergleichende für die drei Standortgebiete. Zudem wurden die Planungen für die Oberflächeninfrastrukturen weiter konkretisiert.
Auf Basis ihrer Erkenntnisse gab die Nagra im September 2022 bekannt, dass das Standortgebiet Nördlich Lägern aus ihrer Sicht am besten geeignet ist, und hat die Errichtung eines Kombilagers für hochradioaktive sowie und vorgeschlagen. Das ist Opalinuston.
Im Vergleich zu den Standortgebieten Zürich Nordost und Jura Ost bietet Nördlich Lägern laut Nagra die größte geologische Barrierewirkung, die beste Stabilität der Gesteinsschichten sowie eine hohe Flexibilität für die Anordnung des unterirdischen Lagers. Die oberirdischen Anlagen und Zugänge sollen im Haberstal in der Gemeinde Stadel (Kanton Zürich) errichtet werden.
Das Standortgebiet befindet sich nördlich von Zürich und grenzt unmittelbar an die deutsche Gemeinde Hohentengen im Landkreis Waldshut an. Der geplante Standort für die oberirdischen Anlagen liegt wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt.
Die Konditionierungsanlagen, die zur Umverpackung der radioaktiven Abfälle in Endlagerbehälter erforderlich sind, sollen außerhalb des Standortgebiets errichtet werden. Die Nagra schlägt vor, diese auf dem Areal des bestehenden Zwischenlagers in der Gemeinde Würenlingen (Kanton Aargau) zu platzieren. Dies hat laut Nagra den Vorteil, dass Synergien mit den dort bereits bestehenden Kernanlagen genutzt werden können und der Flächenbedarf geringer ist. Die Standortankündigung entspricht noch keiner finalen Festlegung. Es handelt sich um einen vorgelagerten Verfahrensschritt ohne formellen Entscheidungscharakter. Gleichwohl bedeutet die Ankündigung, dass sich die weiteren Arbeiten der Nagra auf das Standortgebiet Nördlich Lägern fokussieren.
Aktueller Stand des Suchverfahrens in der Schweiz
Rahmenbewilligungsgesuche im November 2024
Im November 2024 hat die Nagra die ausführlichen Genehmigungsunterlagen für ihre Vorschläge eingereicht – die sogenannten Rahmenbewilligungsgesuche.
Mit der Einreichung der Rahmenbewilligungsgesuche startet ein Genehmigungsverfahren nach Schweizer Kernenergiegesetz, mit dem ein vorläufiger Schutzbereich um das geplante Lager im Untergrund, dessen maximale Lagerkapazität sowie die ungefähre Lage und Größe der wichtigsten Infrastrukturanlagen an der Oberfläche und die maximal zulässige Strahlenexposition für Personen in der Umgebung festgelegt werden. Die Rahmenbewilligungsgesuche umfassen unterschiedliche Bestandteile, in denen die Nagra die Eckpunkte des Vorhabens skizziert und nachweist, dass der Standort geeignet ist und den Schutz von Mensch und Umwelt langfristig sicherstellt. Zu den zentralen Unterlagen gehören ein Sicherheits- und Sicherungsbericht, ein Bericht zur Begründung der Standortwahl sowie ein Umweltverträglichkeitsbericht und ein Bericht zur Raumplanung.
Die konkreten Planungen und Details zu den Bauten und dem Betrieb des Endlagers werden erst später mit der Baubewilligung und der Betriebsbewilligung festgelegt.
Anstehende Schritte im Verfahren
Die Rahmenbewilligungsgesuche werden zunächst formal auf Vollständigkeit überprüft. Erst danach werden sie voraussichtlich im Frühjahr 2025 für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Anschließend beginnt die fachliche Prüfung der Gesuche. Das ENSI und weitere Fachbehörden werden die Pläne der Nagra zunächst auf Sicherheits-, Umwelt- und raumplanerische Aspekte überprüfen. Die Standortkantone und -regionen sowie Behörden – auch auf deutscher Seite – sollen in diesen Prozess einbezogen werden. Das BASE wird die Beteiligung für die deutsche Seite federführend koordinieren.
Sobald die Ergebnisse der Überprüfung vorliegen, ist ein grenzüberschreitendes Stellungnahmeverfahren vorgesehen. Hier haben auch Bürger:innen und Behörden auf deutscher Seite die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Das Stellungnahmeverfahren ist für 2028 vorgesehen. Nach Abschluss der behördlichen Prüfung der Rahmenbewilligungsgesuche ist ein grenzüberschreitendes Stellungnahmeverfahren, an dem sich die Öffentlichkeit beteiligen kann, verbindlich vorgeschrieben. Es soll nach aktuellem Stand der Planungen im Jahr 2028 stattfinden. Voraussichtlich 2029 wird der Schweizer Bundesrat darüber entscheiden, ob die Gesuche bewilligt werden. Das Parlament muss diesen Entscheid genehmigen. Er untersteht einem fakultativen Referendum. Falls dieses zustande kommt, entscheiden die Schweizer Bürger:innen Anfang der 2030er Jahre final über den Standort.
Verhandlungen über Abgeltungszahlungen
Losgelöst von den formellen Verfahrensschritten ist vorgesehen, dass die Gemeinden der betroffenen Standortregion sowie die betroffenen Kantone in Etappe 3 mit den Entsorgungspflichtigen – den Betreiberunternehmen der Schweizer – über Abgeltungszahlungen verhandeln. Abgeltungen sind freiwillige Zahlungen, welche die Standortregion für ihren Beitrag zur Lösung einer nationalen Aufgabe erhält. Im Jahr 2017 wurde ein Leitfaden erarbeitet, der einen ersten Rahmen für die Abgeltungsverhandlungen schafft. Derzeit laufen die operativen Vorbereitungen. Der Start der Verhandlungen ist nach aktuellem Stand für 2025 geplant.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben im Mai 2023 eine Ausarbeitung zu den Verhandlungen über Abgeltungen und Kompensationen angefertigt, zu der auch das BASE inhaltliche Grundlagen beigetragen hat. Die Ausarbeitung ist auf der Website des Deutschen Bundestags abrufbar.
Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit
Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren
Im Sachplanverfahren Geologische Tiefenlager wurden umfangreiche Mitsprachemöglichkeiten für die Öffentlichkeit geschaffen. Gebietskörperschaften, und Bürger:innen können ihre Forderungen, Anliegen und Bedürfnisse über unterschiedliche Beteiligungsformate und Gremien einbringen. Aufgrund der Nähe der betrachteten Gebiete zur deutschen Grenze sind auch die Gebietskörperschaften auf deutscher Seite in diese Formate und Gremien eingebunden.
Die Regionalkonferenzen – Beteiligungsforen für die Öffentlichkeit vor Ort
Zentraler Bestandteil des Auswahlverfahrens ist die „regionale Partizipation“. Sie eröffnet den Standortregionen Möglichkeiten zur Mitwirkung im Sinne von Beteiligung und Mitsprache. Kern der regionalen Partizipation sind die Regionalkonferenzen, die im Jahr 2011 in jeder Standortregion eingerichtet wurden. Sie bestehen aus Vertreter:innen der betroffenen Gemeinden, sowie Bürger:innen. Die Regionalkonferenzen wählen einen Vorstand und bearbeiten in Fachgruppen themenspezifische Fragestellungen.
Aufgabe der Regionalkonferenzen ist es, die regionalen Interessen, Anliegen und Forderungen in das Suchverfahren einzubringen. In Etappe 2 war eine der Hauptaufgaben der Regionalkonferenzen, sich mit der Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlagen zu befassen. In der aktuell laufenden Etappe 3 wirken sie bei der Konkretisierung der Planungen für die Oberflächeninfrastruktur mit. Darüber hinaus setzen sie sich mit den möglichen Auswirkungen eines Tiefenlagers auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt auseinander und erarbeiten Maßnahmen zur regionalen Entwicklung.
Beteiligung Deutschlands
Da das aktuell betrachtete Standortgebiet Nördlich Lägern in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland liegt, sind auch Vertreter:innen der betroffenen deutschen Gemeinden und Landkreise in der Regionalkonferenz vertreten. Von den derzeit rund 130 Delegierten der Regionalkonferenz stellen deutsche Vertreter:innen ca. 15%.
Stellungnahmeverfahren zum Abschluss jeder Etappe
Jede der drei Etappen des Sachplanverfahrens endet mit einem formellen Stellungnahmeverfahren, einer sogenannten „Vernehmlassung“, bevor der final über den Abschluss jeder Etappe entscheidet. An den Vernehmlassungen können sich Behörden, und Bürger:innen beteiligen, indem sie Stellungnahmen zu den Vorschlägen der Nagra, dem Ergebnis der behördlichen Überprüfung und den Berichten der Regionalkonferenzen einreichen. Die Stellungnahmen werden gewichtet und ausgewertet. Sie stellen eine Grundlage für die Beschlussfassungen am Ende jeder Etappe dar.
Beteiligung Deutschlands
Die Vernehmlassungen finden grenzüberschreitend statt. Auch deutsche Bürger:innen und Behörden können sich beteiligen. Die letzte Vernehmlassung wurde zum Abschluss der Etappe 2 im Zeitraum November 2017 bis März 2018 durchgeführt. Von den insgesamt rund 1.500 Stellungnahmen, die eingereicht wurden, gingen über 1.000 aus Deutschland ein. Zum Abschluss der Etappe 3 ist eine weitere Vernehmlassung vorgesehen. Diese ist nach aktuellem Stand für das Jahr 2028 geplant.
Beteiligung in Gremien
Im Sachplanverfahren wurden neben der „regionalen Partizipation“ weitere Gremien eingerichtet, über die Vertreter:innen von Gebietskörperschaften, Fachexpert:innen und weitere Akteure kontinuierlich in das Verfahren eingebunden sind.
Eines der zentralen Gremien ist der Ausschuss der Kantone (AdK). Er stellt die Zusammenarbeit zwischen den Standortkantonen, den betroffenen Nachbarkantonen und Nachbarstaaten sicher und gibt Empfehlungen an den Bund ab. Von deutscher Seite sind die angrenzenden Landkreise, das Umweltministerium Baden-Württemberg sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beratend im AdK vertreten.
Deutsche Akteure sind auch in weiteren Gremien vertreten, beispielsweise dem Technischen Forum Sicherheit (TFS), dessen Aufgabe es ist, technische und wissenschaftliche Fragen aus der Öffentlichkeit zu diskutieren und zu beantworten; oder zuletzt auch dem sogenannten RBG-Seminar, das dem Fachaustausch zu den geowissenschaftlichen Untersuchungen der Nagra im Hinblick auf die Rahmenbewilligungsgesuche diente.
Begleitung des Verfahrens durch Deutschland
Ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist es, dass die Interessen der deutschen Gemeinden in Grenznähe angemessen berücksichtigt und die deutsche Öffentlichkeit umfassend beteiligt wird. Insbesondere gilt es, mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen eines Schweizer Endlagers frühzeitig und fachlich fundiert nachvollziehen und überprüfen zu können. Die Sicherheit eines möglichen Endlagers muss dabei stets die oberste Priorität haben.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) begleitet federführend für die deutsche Bundesregierung jeden Schritt des Sachplanverfahrens.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist von deutscher Seite aus für die grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig. Es unterstützt als zuständige Bundesbehörde für Endlagervorhaben das BMUV mit seiner Fach- und Kommunikationsexpertise und bringt sich in Gremien auf deutscher sowie auf Schweizer Seite ein. Darüber hinaus formuliert das BASE eigene Standpunkte, die es gegenüber den Schweizer Akteuren vertritt.
Seit Beginn des Sachplanverfahrens wurden institutionalisierte Strukturen geschaffen, um eine gegenseitige Koordination der Akteure auf deutscher Seite zu ermöglichen und die betroffene Grenzregion zu unterstützen:
Begleitkommission Schweiz (BeKo Schweiz)
Die Begleitkommission Schweiz (BeKo Schweiz) bietet eine Plattform zum Meinungsaustausch und zur Koordination unter den unterschiedlichen deutschen Akteuren, die sich mit dem Schweizer Verfahren befassen. In ihr bringen sich die betroffenen grenznahen Gebietskörperschaften, das Umweltministerium Baden-Württemberg, politische Parteien und Nichtregierungsorganisationen sowie BASE und BMUV ein.
„Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager“ (ESchT)
Die deutsche Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager (ESchT) beantwortet Fragen des BMUV und der BeKo Schweiz und begleitet das Suchverfahren fachlich. Die ESchT stellt den betroffenen Akteuren vor Ort eine unabhängige, fachliche Expertise zur Verfügung, indem sie zu wichtigen Verfahrensschritten Stellungnahmen erarbeitet. Anlässlich der Standortankündigung im September 2022 hat die ESchT eine erste Plausibilitätsprüfung des Standortvorschlages veröffentlicht, welche im Download-Bereich zur Verfügung steht.
Deutsche Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager (DKST)
Die Deutsche Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager (DKST) bündelt die Anliegen der regional betroffenen Akteure – der Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und Planungsverbände, aber auch der Bürgerinitiativen und der Bevölkerung. Sie stellt die Verbindung zwischen Bund, Land und Region her und sichert den gegenseitigen Informationsfluss.
Information und Beteiligung der Öffentlichkeit in Deutschland
Das BASE begleitet das Schweizer Suchverfahren kontinuierlich und steht in regelmäßigem Austausch mit den weiteren Akteuren auf deutscher Seite. Aufgrund der Zuständigkeit für die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist es ein wesentliches Anliegen des BASE, die Öffentlichkeit in Deutschland über anstehende Verfahrensschritte und Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren und den Austausch unter allen Interessierten und Betroffenen zu fördern. Hierfür schafft das BASE Informationsangebote und bietet Plattformen zum für die Gemeinden und Landkreise in der Grenzregion, um zu einem informierten und einer Bündelung der Interessen auf deutscher Seite beizutragen.
Information und Dialog zu den Rahmenbewilligungsgesuchen
Anlässlich der Einreichung der Rahmenbewilligungsgesuche hat das BASE am 9. Dezember 2024 mit Unterstützung des Landkreises Waldshut eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Stadthalle Waldshut ausgerichtet. Ziel war es, Informations- und Dialogmöglichkeiten für alle Interessierten auf deutscher Seite zu schaffen und die Phase der Prüfung der Genehmigungsunterlagen öffentlichkeitswirksam einzuläuten.
Rückblick: Dialog und Beteiligung
Anlässlich der Standortankündigung im Herbst 2022 richtete das BASE am 22.09.2022 eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Stadthalle Waldshut aus und veröffentlichte eine Informationsbroschüre zur Schweizer Endlagersuche. Die Broschüre sowie die der Veranstaltung stehen im Download-Bereich zur Verfügung.
Im Rahmen des grenzüberschreitenden Stellungnahmeverfahrens zum Abschluss der Etappe 2 in den Jahren 2017/2018 informierte das BASE (damals: BfE – Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit) die Öffentlichkeit und staatliche Stellen in Deutschland umfassend über die Beteiligungsmöglichkeiten. Unter anderem richtete es eine öffentliche Informationsveranstaltung im Landkreis Waldshut mit über 300 Teilnehmer:innen aus. An der Vernehmlassung beteiligten sich zahlreiche Akteure aus Deutschland. Insgesamt gingen mehr als 1.000 Stellungnahmen aus Deutschland ein. Die wichtigsten Stellungnahmen sind auf der Website der DKST dokumentiert.
Das BASE (damals: BfE) erarbeitete zudem eine Stellungnahme, die im Download-Bereich zur Verfügung steht. Hier sind wesentliche Positionen formuliert, die aus bundesdeutscher Sicht im Verfahren von Bedeutung sind. Empfohlen wurden beispielsweise eine geschlossene Darstellung aller Umweltauswirkungen, die Erarbeitung einer grenzüberschreitenden regionalen Entwicklungsstrategie sowie eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der deutschen Grenzregion bei den Verhandlungen über Abgeltungen und Kompensationen. In einem Schreiben vom Herbst 2021 erkundigte sich das BASE beim BFE, inwiefern die Eingaben im Verfahren berücksichtigt wurden. Das Schreiben sowie die Antwort des BFE sind ebenfalls im Download-Bereich einsehbar.
Impressionen der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 22.09.2022
Wichtige Dokumente
Stand: 10.12.2024